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Im Rahmen einer Razzia im Landkreis gegen den illegalen Verkauf von E-Zigaretten wurden in Dursley E-Zigaretten beschlagnahmt.
Beamte des Handelsstandarddienstes des Gloucestershire County Council haben seit November letzten Jahres 2.165 Einweg-E-Zigaretten beschlagnahmt, die illegal verkauft wurden.
Die E-Zigaretten, die nicht die korrekte Kennzeichnung und Gesundheitswarnung aufwiesen, wurden in Geschäften in Dursley, Stroud, Gloucester und Cheltenham beschlagnahmt.
Viele Unternehmen haben durch die Beschlagnahmung nicht konformer E-Zigaretten Tausende von Pfund verloren, da die Eigentümer nicht über ausreichende Unterlagen verfügen, um die Lieferanten zu identifizieren und das Geld zurückzufordern.
Dies geschah, nachdem Handelsaufsichtsbehörden im Oktober letzten Jahres 1.500 illegale E-Zigaretten in Geschäften in Cheltenham und Gloucester beschlagnahmt hatten.
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Unternehmer werden aufgefordert, beim Kauf von E-Zigaretten wachsam zu sein, um sicherzustellen, dass sie von einer zuverlässigen Quelle kaufen und eine ordnungsgemäße Rechnung für den Kauf erhalten.
Die maximal zulässige Tankgröße eines Einweg-Vaporizers beträgt 2 ml, was in etwa etwa 600 Verdampfern entspricht. Alle Angaben, die angeblich höher sind, beispielsweise 1.500 Züge oder mehr, sind wahrscheinlich illegal.
Die von der Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) herausgegebenen Leitlinien zeigen Informationen, die auf der Verpackung erscheinen sollten, darunter eine Liste der Inhaltsstoffe in nikotinhaltigen Flüssigkeiten, eine Angabe des Nikotingehalts und die Chargennummer.
Es sollte außerdem eine Empfehlung enthalten, das Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren, einen auffälligen Gesundheitshinweis auf der Vorder- und Rückseite mit der Aufschrift „Dieses Produkt enthält Nikotin, das stark abhängig macht“ und die Kontaktdaten des Herstellers.
Cllr Dave Norman, Kabinettsmitglied für Handelsstandards, sagte: „Kunden müssen wissen, dass zum Verkauf angebotene Produkte legal und sicher sind, damit sie sie mit Vertrauen verwenden können.“
„Diejenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, sind potenziell schädlich und werden Unternehmen finanziell belasten, wenn sie sich dafür entscheiden, sie auf Lager zu haben.“
„Wenn Unternehmen Vorsicht walten lassen und bei einer geeigneten Quelle einkaufen und nicht bei jemandem, der ihnen keine Quittung ausstellt, werden sie nicht unentgeltlich zurückgelassen, wenn diese Artikel gemäß den Handelsnormen beschlagnahmt werden.“
Wer Hinweise zum Verkauf illegaler E-Zigaretten zum Einmalgebrauch hat oder Beratung für sein Unternehmen sucht, kann sich über den Verbraucherservice Citizens Advice oder unter der Rufnummer 0808 223 1133 an Trading Standards wenden.
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